Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Version 1.0 vom 22.04.2022


Inhalt


Teil A Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

2. Änderung der AGB

3. Angebote, Zustandekommen von Verträgen

4. Die Leistungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH

5. Grundsätze der Leistungserbringung

6. Termine und Ausführungsfristen

7. Leistungsänderungen

8. Übergabe und Entgegennahme von Leistungen, Versand

9. Eigentumsvorbehalt

10. Mitwirkungsleistungen des Kunden

11. Beistellungen des Kunden

12. Verzögerung/Nichterbringung von Mitwirkungen bzw. Beistellungen, Kostenfolgen

13. Weitere Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

14. Vergütung und Preise

15. Sonstige Kosten und Aufwände

16. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung

18. Laufzeit von Verträgen

19. Gewährleistung bei Mängeln an Leistungen

20. Abwicklung von Fremdgarantien

21. Haftung und Haftungsbegrenzung

22. Höhere Gewalt

23. Vertraulichkeit; Datenschutz und Datensicherheit

24. Schlussbestimmungen

TEIL B: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ITK DIENSTLEISTUNGEN

25. Besondere Bedingungen für Dienstleistungen

26. Mitwirkungspflichten des Kunden

27. Vergütung

28. Nebenkosten

29. Datensicherung des Kunden

TEIL C: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ITKBERATUNGSLEISTUNGEN

30. Besondere Bedingungen für ITKBeratungsleistungen

31. Mitarbeitereinsatz

32. Ansprechpartner
33. Mitwirkungsleistungen des Kunden
34. Vergütung

35. Leistungsübergabe

36. Nutzungsrechte

37. Sorgfaltspflicht

Teil D: besondere Bedingungen für den Kauf und die Miete von Software

38. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

39. Umfang und Grenzen des Nutzungsrechts

40. Gewährleistung bei Mängeln an Software

40.1. Softwarekauf

40.2. Softwaremiete

40.4. Verjährung

Teil E: Besondere Bedingungen für die Überlassung von Hardware

41. Dokumentationen zu Hardware

42. Gewährleistung

43. Miete von Hardware

Teil F: besondere Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen

44. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

45. Verfügbarkeit der Leistungen

46. Sperrung von Leistungen während der Vertragslaufzeit

47. Änderungen der Leistungen

48. Technische Voraussetzungen der Leistungserbringung

49. Gewährleistung bei Mängeln

50. Dauer der Bereitstellung und Nutzung der Leistungen

51. Folgen der Kündigung von Leistungen

52. Pflichten des Kunden zur sicheren Nutzung

53. Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

54. Vergütung

Teil G: HousingLeistungen

55. Umfang und Grenzen der HousingLeistungen

56. Anbindung der Komponenten an das Internet

57. Zugang des Kunden zu den Komponenten

58. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

59. Gewährleistung bei Mängeln

Teil A – Allgemeine Bedingungen

1.     Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Leistungen, Lieferungen und geschäftlichen Tätigkeiten, die durch die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH für Unternehmen (im Folgenden Kunden) erbracht

1.2 Sie gelten ferner auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art

1.3 Geschäftskunden in diesem Sinne sind Unternehmer mit Geschäftssitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, soweit die von ihnen bestellten Waren, Dienstleistungen und Leistungen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Privatkunden werden von diesen Geschäftsbedingungen nicht

1.4 Für die gesamten Geschäftsbeziehungen – also auch für spätere Geschäfte – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.6 Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist ferner die Produkt- und Leistungsbeschreibung der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, die dem Kunden zusammen mit diesen Bedingungen ausgehändigt

2.     Änderung der AGB

2.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.

2.2 Über Änderungen der AGB wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der vorgenannten Mitteilung weist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit

3.     Angebote, Zustandekommen von Verträgen

3.1 Allgemeine Darstellungen und Präsentationen der Leistungen und Waren von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH (z. auf den Webseiten oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.

3.2 Alle Angebote von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH an das Angebot für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

3.3 Aufträge des Kunden gelten durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur dann als angenommen, wenn sie von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.

3.4 Durch den Abschluss des Vertrages werden sämtliche früheren Verhandlungen und Korrespondenzen, die den Inhalt dieses Vertrages betreffen, rechtlich ohne

3.5 Ein Schweigen des Kunden auf die Auftragsbestätigung gilt ebenfalls als Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen.

3.6 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH einen Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat, es sei denn, DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung zu Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Eine etwa bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.

3.7 Wird neben einem Angebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. die Bank. Wird der Antrag des Kunden abgelehnt, ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, nicht aber verpflichtet, von dem Angebot zurückzutreten.

3.8 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechtigungen, Konzepten, Planungen und sonstigen Unterlagen behält sich DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH das Eigentums- Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Erlaubnis von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nicht zugänglich gemacht werden.

4.     Die Leistungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH

4.1 Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist die Auftragsbestätigung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS

4.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH behält sich handelsübliche Mengen-, Gewichts- und Qualitätsabweichungen sowie geringfügige technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Vertragsabschluss vor, sofern und soweit diese Änderungen dem Kunden zumutbar

4.3 Soweit dem Kunden eine als Leistungs- Produktbeschreibung bezeichnete Spezifikation von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN-Normen usw. nicht anzunehmen.

4.4 Ferner gilt die Definitionstabelle der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, welche dem Kunden zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen übergeben wurde.

4.5 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Anwendungen des Kunden nicht gegen die geltenden Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliance Vorschriften, ISO Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden.

5.     Grundsätze der Leistungserbringung

5.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch

5.2 Für Leistungen, die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbringt, werden Reisekosten und Spesen berechnet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen

5.3 Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart ist, erbringt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der

5.4 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt

6.     Termine und Ausführungsfristen

6.1 Sämtliche von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH im Angebot und/oder anderweitig genannten Liefer- und Leistungstermine sowie Ausführungsfristen sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern Termine und/oder Ausführungsfristen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

6.2 Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt

6.3 Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem betreffenden Zulieferer.

6.4 Alle Termine und Ausführungsfristen verschieben verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

7.     Leistungsänderungen

7.1 Änderungen und Ergänzungen der Leistungen kann der Kunde nach Vertragsschluss jederzeit vorschlagen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH veranlasst eine Analyse des Hierfür kann DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH eine Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze, falls solche nicht vereinbart sind zu den jeweils gültigen Sätzen nach der Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, verlangen.

7.2 Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertragsschluss vom Kunden vorgeschlagenen Änderungen Ergänzungen ist jeweils eine entsprechende Einigung der Parteien, schriftlich oder per E-Mail. Soweit in einer solchen Änderungsvereinbarung in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw. Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung vereinbarter Leistungstermine und eine Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zur Folge.

8.     Übergabe und Entgegennahme von Leistungen, Versand

8.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am Geschäftssitz von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS

8.2 Der Versand von Hardware und/oder Software Leistungsergebnissen sowie die Übermittlung von Leistungen zum Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.

8.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen

8.4 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH behält sich vor, Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust zu Der Kunde ist verpflichtet, DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH etwaige Schäden und/oder Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer wahren kann.

8.5 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme und Prüfung der Leistungen verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des 377 HGB. Zeigt sich später ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, den entdeckten Mangel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls verliert der Kunde alle Rechte wegen dieses Mangels.

9.     Eigentumsvorbehalt

9.1 Jede gelieferte Ware bleibt Eigentum von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch für alles zukünftigen Lieferungen, auch wenn DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH sich nicht ausdrücklich hierauf

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen

9.3 Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

9.4 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits hiermit eine aus der etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ab. Die Befugnis der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu

9.5 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde bereits hiermit seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

9.6 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware

9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen als die Überschreitung

9.8 Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder den Verdacht einer Zahlungsunfähigkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und ihre Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten

10.   Mitwirkungsleistungen des Kunden

10.1 Der Kunde unterstützt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,

    • rechtzeitig alle von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
    • bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,
    • DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH den von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und
    • seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH deren Beauftragten anhalten.

Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH oder im Angebot bezeichnet.

10.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird diese

10.3 Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH unverzüglich Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen zu erfolgen, anderenfalls verliert der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel.

11.   Beistellungen des Kunden

11.1 Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, ) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist.

11.2 Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen.

11.3 Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzschutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.

12.   Verzögerung/Nichterbringung von Mitwirkungen bzw. Beistellungen, Kostenfolgen

12. 1Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht nach und wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistungen Beistellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.

12.2 Der Kunde ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zum Ersatz der dieser aufgrund der mangelhaften Mitwirkung bei Stellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.

12.3 Für den Fall, dass der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Mahnung unter Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, steht DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ein vertragliches Rücktritts- Kündigungsrecht zu. Der Rücktritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Kunde hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erstellt worden sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche, etwa in Form von entgangenem Gewinn, bleiben hiervon unberührt.

13.   Weitere Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

13.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. Anbindung an das Datennetz, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software, Bereitstellung von Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.

13.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware auszuschließen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH kann jedoch nicht die vollständige Sicherheit ihrer Systeme und Software gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich ebenfalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um seine Systeme vor Schadsoftware zu schützen.

14.   Vergütung und Preise

14.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, jedenfalls aber mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.

14.2 Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH in Bezug auf diesen Festpreis aufgeführten sonst die unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. 14.2 Gilt entsprechend für die Vereinbarung von wiederkehrenden (z.B. monatlichen) Vergütungen.

14.3 Bei Dauerschuldverhältnissen (Software as a Service, Miete, IT-Supportverträge, Managed Service Verträge ) ist die vereinbarte Grundvergütung jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Nutzungsabhängige Vergütungsbestandteile werden quartalsweise im Voraus auf Basis der Nutzung des letzten Quartales, oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung, abgerechnet und in Rechnung gestellt. Eine Korrektur mit Nachforderung oder Rückvergütung der nutzungsabhängigen Vertragsbestandteile wird bei der Quartalsabrechnung für das vorangegangene Quartal erstellt.

14.4 Bei Dauerschuldverhältnissen ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, eine etwaige Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig nach Ablauf von zwölf Monaten nach Die Erhöhung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn anzukündigen. Erhöhen sich die Kosten innerhalb von 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen. Bei Preiserhöhungen durch Lieferanten ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, diese im gleichen Verhältnis wie der Lieferant an DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erhöht hat, an den Kunden weiterzugeben. Für diesen Fall hat der Kunde kein Kündigungsrecht.

14.5 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert berechnet.

14.6 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen

15.   Sonstige Kosten und Aufwände

15.1 Reisekosten und Spesen für Dienstreisen werden dem Kunden wie folgt berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:

  • Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet, wobei der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt Ist ein solcher nicht vereinbart, gilt der Stundesatz des Systemingenieurs/Consultant laut der Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH.
  • Weitere Reisekosten, wie Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungen, Kilometergeld mit einem Dienstwagen, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden laut der Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH abgerechnet.


Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und/oder vom Kunden gewünschten Reisen von Mitarbeitern von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH.

15.2 Bei postalischer Zu- oder Rücksendung von Materialien werden Versandpauschalen laut Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

15.3 Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH aufgrund

    • unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
    • mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
    • Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.

16.   Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

16.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, stellt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:

    • bei Lieferung von Hardware oder Software: mit Lieferung;
    • bei Vergütung nach Aufwand: monatlich und/oder mit Abschluss der Leistungserbringung;
    • bei wiederkehrender Vergütung: quartalsweise im Voraus oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung;
    • bei Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises: Nach dem im Angebot oder anderweitig vereinbarten Zahlungsplan; ist kein Zahlungsplan vereinbart: 50 % nach Auftragserteilung, 30% bei Lieferung oder Leistungsbeginn und 20 % nach Abnahme der jeweiligen Leistung durch den Kunden.

DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

16.2 Reisekosten werden dem Kunden in der Regel im Monat der Reise oder im darauffolgenden Monat in Rechnung

16.3 Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.

16.4 Bestreitet der Kunde den Zugang einer Rechnung, tritt Verzug 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung

16.5 Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH über den Betrag verfügen Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zulasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

16.6 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz a. zu fordern. Falls DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

17.   Aufrechnung und Zurückbehaltung

17.1 Der Kunde kann Gegenforderungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten

17.2 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis

18.   Laufzeit von Verträgen

18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Rechenzentrumsleistung, Housing, IT-Supportverträge, Managed Service Verträge, Mietverträge ) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit unter Geltung einer Mindestlaufzeit von sechzig Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von sechzig Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch zum Laufzeitende um jeweils 12 Monate.

18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten

18.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der

19.   Gewährleistung bei Mängeln an Leistungen

19.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH keine Gewährleistung, dass die Leistungen mit Leistungen oder Produkten Dritter

19.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

19.3 Sofern DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH gegenüber dem Kunden zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist, hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH stehen für jedenvMangel mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

19.4 Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur im Rahmen der nachstehenden Haftungsbestimmungen.

19.5 Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Kunden, insbesondere unter Einbeziehung Dritter, ist

19.6 Ansprüche aus der gesetzlichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von zwölf Monaten nach Ablieferung der Produkte Abnahme der betreffenden Leistungen.

19.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Mängeln.

20.   Abwicklung von Fremdgarantien

20.1 Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH keinerlei Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.

20.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist dem Kunden gern behilflich bei der Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller, behält sich aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste zu

20.3 Durch die Unterstützung bei der Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen übernimmt die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS keinerlei Verpflichtungen. Der Kunde kann aus dieser Unterstützung keine Ansprüche gegen die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH

21.   Haftung und Haftungsbegrenzung

21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von

21.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nach Maßgabe des 70 TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nach den folgenden Bestimmungen.

21.3 Die Schadensersatzhaftung der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden

21.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH unbeschränkt.

21.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

21.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 000 € und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 20.000 € begrenzt.

21.7 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

21.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

22.   Höhere Gewalt

22.1 Ereignisse, die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen, Cyber-Angriffe oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.

23.   Vertraulichkeit; Datenschutz und Datensicherheit

23.1 Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen” genannt. Als vertrauliche Informationen gelten auch Angebot, Aufträge, Verträge usw. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.

23.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen

23.3 Soweit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.

23.4 Sofern DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.

23.5 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit Sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind

23.6 Soweit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH Datensicherungen durchführt oder durchführen lässt, dienen diese in erster Linie einer Wiederherstellung der Daten und Systeme zum letzten möglichen Wiederherstellungszeit nach einem Notfall (Desaster Recovery). Der Kunde hat keinen Anspruch auf individuelle Wiederherstellung von durch ihn gelöschten

24.   Schlussbestimmungen

24.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, es sei denn die Parteien haben bei einer nicht schriftlichen Vereinbarung an die Änderung dieser Schriftformklausel gedacht.

24.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

24.3 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS

24.4 Der zwischen dem Kunden und der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt

24.5 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht am Sitz der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zuständig. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, dass nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein

TEIL B: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ITK- DIENSTLEISTUNGEN

25.   Besondere Bedingungen für Dienstleistungen

25.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH und gehen den allgemeinen Bedingungen

25.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbringt Dienstleistungen mit qualifiziertem

26.   Mitwirkungspflichten des Kunden

26.1 Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist die Mitwirkung des Der Kunde hat daher insbesondere sämtliche Fragen der Mitarbeiter von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages darauf ankommt. Das gilt auch für Fragen bezüglich der technischen Voraussetzungen und der Rationalisierungs- und Investitionsbereitschaft. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können.

26.2 Der Kunde hat ferner auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände zu erteilen, die von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können.

26.3 Es sind durch den Kunden gegenüber DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als Ansprechpartner im Hause des Kunden zur Verfügung stehen und entscheidungsbefugt sind, was die Durchführung des Vertrages

26.4 Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten und entsteht DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Kunden diesen zusätzlichen Aufwand zu Grundlage der Berechnung dieses Zusatzaufwandes ist der für das Projekt vereinbarte Stundensatz. Ist ein Festpreis vereinbart, gilt der Stundensatz nach der jeweils gültigen Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zur Berechnung des zusätzlichen Aufwandes als vereinbart.

26.5 Für den Fall, dass der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Mahnung unter Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, steht DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ein vertragliches Sonderkündigungsrecht Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Kunde hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erstellt worden sind. Ferner zahlt der Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung.

27.     Vergütung

27.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist werden die Dienstleistungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die jeweiligen Stundensätze einschließlich Nebenkosten gemäß Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS

27.2 Wird eine Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet und hat DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgegeben, ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH verpflichtet, dem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen und die Arbeiten vorläufig einzustellen, wenn absehbar ist, dass der geschätzte Aufwand um voraussichtlich mehr als 10% überschritten Der Kunde hat dann das Recht, zu entscheiden, ob er die Arbeiten fortsetzen lässt. Grundlage ist dann eine neue Aufwandschätzung durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH. Der Kunde kann aber auch nach seiner Wahl den Auftrag kündigen. Er hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erstellt worden sind. Ferner zahlt der Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung.

28.   Nebenkosten

28.1 Für Nebenkosten gilt Ziffer 15

29.   Datensicherung des Kunden

29.1 Wenn die von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatzauftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.

29.2 Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.

TEIL C: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ITK-BERATUNGSLEISTUNGEN

30.   Besondere Bedingungen für ITK-Beratungsleistungen

30.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von ITK- Beratung durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH und gehen den allgemeinen Bedingungen

30.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbringt ITK- Beratung ausschließlich als Der Kunde bestimmt Aufgabe und Vorgehensweise der ITK- Beratung.

31.   Mitarbeitereinsatz

31.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH setzt zur Durchführung der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen ausschließlich ausreichend qualifizierte Berater

31.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bestimmt allein, wann und wo die Mitarbeiter ihre Leistung erbringen und ist berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen. Die Benennung von Mitarbeitern der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt der Sollte im Bedarfsfall ein Mitarbeiteraustausch erforderlich werden, wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH auf vergleichbare Qualifikation achten. Das eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

32.   Ansprechpartner

32.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH benennt einen Ansprechpartner und der Kunde einen verantwortlichen Projektleiter für die von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu erbringender Dienstleistung. Der Projektleiter des Kunden steht zur Klärung von Fragen zur Verfügung und ist berechtigt, verbindliche Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu

33.   Mitwirkungsleistungen des Kunden

33.1 Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt dem Der Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts. Der Ansprechpartner von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird den Projektleiter des Kunden hierbei unterstützen. Er ist ferner für die Leitung der von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH eingesetzten Mitarbeiter in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.

33.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für die DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH kostenfrei erbracht

33.3 Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.

33.4 Für den Fall, dass der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Mahnung unter Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, steht DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ein vertragliches Sonderkündigungsrecht Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Kunde hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erstellt worden sind. Ferner zahlt der Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung, sofern eine solche erstellt wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche, etwa in Form von entgangenem Gewinn, bleiben hiervon unberührt.

33.5 Bezüglich weiterer Mitwirkungspflichten des Kunden gilt Ziffer 26 Der Kunde stellt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH. Der Kunde stellt für die Leistungserbringung adäquate Büroräume mit ausreichender Ausstattung zur Verfügung.

33.6 Besondere Mitwirkungsleistungen sind zusätzlich zu vereinbaren.

34. Vergütung

34.1 Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Er besteht aus 6 Stunden Beratung und zwei Stunden Dokumentation der Beratungsleistung. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Auch dafür gilt das vorstehende Verhältnis von 6:2 Stunden. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

34.2 Gibt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH eine Aufwandsschätzung ab, gilt Ziffer 27

35. Leistungsübergabe

35.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere, dem Kunden zum Ende der Leistungszeit, übergeben.

36. Nutzungsrechte

36.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu

37. Sorgfaltspflicht

37.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden gerecht

Teil D: besondere Bedingungen für den Kauf und die Miete von Software

38. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

38.1 Die Regelungen dieses Teils E gelten für die Überlassung von Computerprogrammen und gegebenenfalls zugehörigem Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend „Software“ genannt – zur Nutzung auf Systemen des Kunden oder vom Kunden angemieteten Systemen gegen einmalige Vergütung (Kauf) oder zur zeitlich begrenzten Nutzung (Miete). Diese Bestimmungen gehen den weiteren Bestimmungen dieser AGB vor.

39. Umfang und Grenzen des Nutzungsrechts

39.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein Einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen

39.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH überlässt ausschließlich Software von Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.

39.3 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an in Software sind unverändert zu belassen.

39.4 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert

39.5 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.

39.6 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten.

40. Gewährleistung bei Mängeln an Software

40.1. Softwarekauf

DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erbringt Gewährleistung bei Mängeln gekaufter Software zunächst durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung, wobei DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH für jeden Mangel zwei Nacherfüllungsversuchen zustehen. Für die Beschaffenheit der Software ist die zugehörige Produktbeschreibung maßgeblich. Nur Abweichungen davon begründen einen Mangel. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH übernimmt keine Gewährleistung, dass die Software mit Softwareprogrammen Dritter zusammenarbeitet, es sei denn, die Produktbeschreibung sieht eine solche Zusammenarbeit ausdrücklich vor. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bei Mängeln von Fremdsoftware die Fehler nicht selbst beseitigen kann. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird gemeldeten Mängel unverzüglich an den Hersteller melden und den Kunden laufend über den Fortgang der Mängeluntersuchungen und der Mängelbeseitigungsarbeiten des Herstellers, soweit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH davon Kenntnis erhält, unterrichten. Ergänzend gilt Ziffer 19.

40.2. Softwaremiete

Wird dem Kunden Software zeitlich befristet überlassen, gilt mietvertragliches Mängelrecht, wobei jedoch die verschuldensunabhängige Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH gemäß § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen ist.

40.3 Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur im Rahmen der Ziffer

40.4. Verjährung

Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren, mit Ausnahme von Arglist, mit Ablauf von zwölf Monaten ab Zurverfügungstellung der Software an den Kunden.

Teil E: Besondere Bedingungen für die Überlassung von Hardware

Die nachstehenden besonderen Bedingungen gelten für den Verkauf und die Miete von Hardware. Sie gehen den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

41. Dokumentationen zu Hardware

41.1 Dokumentationen zur Hardware werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung stehen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Hardware und den Umgang mit ihr vollständig beschreiben.

42. Gewährleistung

42.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH stellt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die Hardware von Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls verliert er alle Rechte wegen dieses Mangels.

43. Miete von Hardware

43.1 Der Kunde sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Elektronikversicherung, Versicherung gegen Elementarschäden ) der gemieteten Hardware. Dies betrifft insbesondere die Versicherungssumme für sämtliche Schäden an der Hardware. Der Kunde ist immer verpflichtet, die Hardware im Schadensfalle zum Neuwert zu ersetzen.

Teil F: besondere Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen

44. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

44.1 Die Regelungen dieses Teils gelten für Leistungen, deren Gegenstand (auch) die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH deren Subunternehmer ist (z. B. Hosting, Software as a Service, Back- up, Data Recovery Service, E-Mail-Dienstleistung usw.). Die Bestimmungen dieses Abschnitts gehen den übrigen Regelungen dieser AGB als besondere Bestimmungen vor.

45. Verfügbarkeit der Leistungen

45.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 97,5 % bei zwölfmonatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 17 und 8 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH aufgrund:

      • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund
      • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes unter der Netzintegrität
      • eines Cyber Angriffs oder durch Schadsoftware oder softwareseitige Ausfälle

den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden so weit als möglich Rücksicht nehmen und alles ihr zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.

45.2 Die Verantwortlichkeit von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

45.3 Soweit mit dem Kunden ein Service-Level-Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.

46. Sperrung von Leistungen während der Vertragslaufzeit

46.1 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen zu sperren, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug befindet.

46.2 Im Falle einer zulässigen Sperre gemäß den vorstehenden Bestimmungen dauert die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung

47 Änderungen der Leistungen

47.1 Inhalt, Umfang und Funktionen der Leistungen können sich im Lauf der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung.

47.2 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird den Kunden über derartige Änderungen möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich, per E-Mail oder Telefax in Kenntnis setzen, sofern dieser Änderungen nach Ermessen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden

47.3 Soweit die Änderungen dem Kunden nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Nutzung der (gegebenenfalls geänderten) Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen als wirksam

47.4 Widerspricht der Kunde den Änderungen und ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH die weitere Bereitstellung der Leistungen in der unveränderten bisherigen Form unmöglich oder unzumutbar (zum Beispiel bei einer Änderung aus rechtlichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der Leistungen

48. Technische Voraussetzungen der Leistungserbringung

48.1 Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH zum Betrieb und zur Bereitstellung der Leistungen erforderlichen Komponenten sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

49. Gewährleistung bei Mängeln

49.1 Für etwaige Mängelansprüche des Kunden hinsichtlich der Leistungen gilt mietvertragliches Mängelrecht nach Maßgabe der folgenden

49.2 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach 543 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

49.3 Unbeschadet der 21.4 21.7 ist die verschuldensunabhängige Haftung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.

50. Dauer der Bereitstellung und Nutzung der Leistungen

50.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Bereitstellung der Leistungen mit deren Freischaltung durch DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH und läuft hiernach auf unbestimmte Nach Bereitstellung der Leistungen kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von sechzig Monaten. Bei anderweitiger Abrede gilt diese vorrangig.

51. Folgen der Kündigung von Leistungen

51.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung der Leistungen endet das Recht des Kunden zu deren Nutzung und DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, den Zugang zu den betreffenden Leistungen zu

51.2 Bei Kündigung der Leistungen ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, nach Ablauf von 14 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung die Löschung aller zu den Leistungen gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Kunden Der Kunde ist daher verpflichtet

      • seine Daten rechtzeitig vor Wirksamwerden der Kündigung zu sichern, oder
      • rechtzeitig vor Ablauf der vorgenannten 14-Tages-Frist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH mit einer gesondert zu vergütenden Datensicherung zu

51.3 DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist bereit, den Kunden bei dem Wechsel seines ITK- Systemhaus behilflich zu sein (Transition). DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird daher für die Dauer der vorgenannten 14-Tagesfrist und gegen Vereinbarung auch für eine längere Frist den Kunden bei seinem Wechsel zu einem anderen ITK-Systemhaus unterstützen. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird dazu mit jedem anderen Dienstleister zusammenarbeiten, den der Kunde DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH

51.4 Die Arbeiten von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH werden zu den vereinbarten Sätzen, falls solche nicht vereinbart sind, zu den jeweils gültigen Stundensätzen gemäß Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Aufwendungen zu verlangen.

52. Pflichten des Kunden zur sicheren Nutzung

52.1 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der vertragsgegenständlichen Vertragsgegenstände durch Unbefugte zu

52.2 Der Kunde haftet dafür, dass die Vertragsgegenstände nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, urheberrechtswidrigen oder sonst gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert

52.3 Verletzt der Kunde die Regelungen gemäß Ziffer 33 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nach vorheriger schriftlicher Abmahnung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzungen hierdurch nachweislich abgestellt werden können. Weiter ist DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH berechtigt, die dadurch getroffenen Daten Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH weiterhin oder wiederholt die Regelungen dieses Abschnitts und hat er dies zu vertreten, kann DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale zu zahlen. Ist eine solche nicht vereinbart schuldet der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Durchschnittsbetrages der Vergütungen der letzten vollen drei Monate vor der Vertragsverletzung. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

53. Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

53.1 Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch die nach diesem Vertrag erlaubten Tätigkeiten des Kunden auf dem Server Datenbanken oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

54. Vergütung

54.1 Der Kunde zahlt eine nutzungsabhängige Vergütung für die Nutzung der einzelnen Anwendungen. Diese ist entweder im Angebot enthalten oder wird von den Parteien in einer Anlage zusätzlich schriftlich vereinbart. DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH ist berechtigt, einer etwaigen Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig nach Ablauf von zwölf Monaten nach Die Erhöhung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn anzukündigen. Erhöhen sich die Kosten innerhalb von 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen.

TEIL G: Housing-Leistungen

Diese Bestimmungen regeln die mietweise Überlassung von Abstellplatz für Hardware in den Räumlichkeiten von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS.. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gehen den übrigen Regelungen dieser AGB als besondere Bestimmungen vor.

55. Umfang und Grenzen der Housing-Leistungen

55.1 Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH dem Kunden einen geeigneten Platz innerhalb seiner Räumlichkeiten zum Abstellen dem Kunden gehörender Hardware- Komponenten zur Verfügung.

55.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gehört zu diesen Housing-Leistungen ausdrücklich nicht:

      • Betrieb und Wartung der Komponenten
      • die Sicherung der auf den Komponenten gespeicherten Daten und Inhalte des Kunden

56. Anbindung der Komponenten an das Internet

56.1 Soweit die Anbindung der Komponenten an das Internet vereinbart ist, übernimmt DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH die Anbindung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadressen an die Die Leistungen von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bei der Übermittlung von Daten beschränkt sich auf die Datenkommunikation zwischen den von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH betriebenen Übergabepunkt der eigenen Daten über Kommunikationsnetze (bzw. desjenigen dessen Subunternehmers) an das Internet und die von den Kunden betriebenen Komponenten.

56.2 Für die Verfügbarkeit der Internet-Anbindung gelten die Regelungen für Rechenzentrumsleistungen nach Ziffer 45

57. Zugang des Kunden zu den Komponenten

57.1 Der Kunde erhält nach vorheriger Absprache mit DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH Zugang zu seinen Komponenten im Rahmen der bei DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH üblichen Arbeitszeiten. Die entstehenden Aufwendungen (wie B. Fahrtkosten, Fahrtzeit und Arbeitszeit) von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH wird der Kunde gemäß Vereinbarung oder der aktuell gültigen Preisliste von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH vergüten.

57.2 Dem Kunden vor der Eröffnung des Zugangs mitgeteilte betriebsinterne Sicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Verhaltensrichtlinien der DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH, wird der Kunde beim Zugang zu seinen Komponenten sorgfältig beachten und

58. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

58.1 Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die geeignet sind, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität zu führen.

58.2 Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der Fläche Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.

59. Gewährleistung bei Mängeln

59.1 Die Gewährleistung von DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH für Mängel im Rahmen der Housing-Leistungen richtet sich nach mietvertraglichem Mängelrecht, wobei jedoch die verschuldensunabhängige Haftung gemäß 536a BGB wegen Mängeln, die bereits bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, ausgeschlossen ist.

59.2 Schadensersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet DS DEUTSCHE SYSTEMHAUS GMBH nur im Rahmen der Ziffer 21 dieser

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